Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV oder ihrem jeweiligen nationalen Verband angeschlossenen Vereins sind und die am Tag ihres Qualifikationsturniers das 18. Lebensjahr vollendet haben. MitarbeiterInnen der BMW AG und von Betrieben der BMW Handelsorganisation sowie deren Angehörige (i.S.v. § 15 Abs. 1 AO), können nur außer Konkurrenz an den Turnieren teilnehmen. Um sich als NettosiegerIn für das Team Germany und somit die Teilnahme am Weltfinale zu qualifizieren, müssen die Ergebnisse von mindestens fünf Handicap-relevanten Runden der laufenden Saison vorliegen. Die Runden müssen vor der Teilnahme am Deutschlandfinale gespielt worden sein, die Handicap-relevante Runde während des Deutschlandfinals zählt demnach nicht hinzu. SpielerInnen, die sich in einem früheren BMW Golf Cup Turnier bereits einmal die Strafe der Disqualifikation zugezogen hatten, sind nicht teilnahmeberechtigt. Ergibt sich bei der Einsicht in die Scoring Records eines Teilnehmers der begründete Eindruck von Auffälligkeiten im Hinblick auf das Handicap, werden die mit diesem Handicap erzielten Ergebnisse nicht als Qualifikation für ein Finale anerkannt. Die abschließende Beurteilung des Sachverhalts obliegt dem Deutschen Golf Verband (DGV). (Siehe hierzu Regel 7.2a Ausschreibung, WHS/DGV.)